Kostenübernahme


Hebammenleistungen

Übernahme durch gesetzliche Krankenkassen.

 

Betriebskosten Geburtshaus

Übernahme durch gesetzliche Krankenkassen.

 

Rufbereitschaftspauschale

Wird von den meisten gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst, teilweise ganz übernommen.


 

Die Kosten für alle Hebammenleistungen und die Geburtshaus-Betriebskosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und direkt von uns mit den Krankkassen abgerechnet.

 

Für die Rufbereitschaft ab der 37+0 Schwangerschaftswoche bis zur Geburt fällt eine Rufbereitschafspauschale von einmalig zwischen 550€ und 650€ an. Die Rufbereitsschaftspauschale wird von den meisten Krankenkassen bezuschusst, von manchen sogar komplett übernommen.

 

Bist du privat krankenversichert, müssen die individuellen Bedingungen mit dem jeweiligen Versicherer geklärt werden. Auch die Rufbereitsschaftspauschale wird in diesem Fall indivudell besprochen.

 

Es liegt uns wirklich sehr am Herzen, dass die Entscheinung des persönlichen Geburtsortes unabhänig vom Einkommen oder dem zur Verfügung stehenden Budget getroffen werden kann. Wir beraten dich daher gerne über mögliche Bezuschussungen oder entwickeln einen individuell passenden Ratenplan mit dir. Sprich uns an!